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Informationen zum Thema |
"Begleitetes Fahren ab 17" |
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Beginn der Ausbildung mit 16-einhalb Jahren möglich
Ausbildung gem.FarschAusbO also genau so wie bei 18-jährigen
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung frühestens
1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich
Die Prüfbescheinigung gilt (in Deutschland) als Fahrerlaubnis.Es werden darin der oder die Begleiter
eingetragen.
Nur in Begleitung dieser Person(en) darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw.BE führen.
Diese erworbene Fahrerlaubnis schließt die Klassen M,L und S ein
(Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden)
Fahrten ohne die Begleitperson (bzw.deren Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze
oder anderer berauschender Mittel) werden geahndet (Widerruf der Fahrerlaubnis)
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein
Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
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