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ASP (Aufbauseminar für Punkteauffällige)
Punktsystem
Das Kraftfahrt-Bundesamt teilt der Verwaltungsbehörde ab 8 Punkte den Punktestand
des Betroffenen mit, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Bei 8 bis 13 Punkten
Wird der Betroffene verwarnt und darauf hingewiesen, dass er ein Aufbauseminar besuchen
kann, um auch Punkte im Verkehrszentralregister abzubauen.
Hat er maximal 8 Punkte, kann er mit dem Seminarbesuch 4 Punkte abbauen, bei einem
Punktestand von mehr als 8 Punkten nur noch 2 Punkte.
Problematisch ist, dass der Betroffene selten direkt bei 8 Punkten verwarnt wird und
somit oft die Möglichkeit des 4-Punktabzuges verloren gehen kann.
Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von 0 Punkten möglich. Ein erneuter Punkteabzug -
nach erneuter Teilnahme an einem Aufbauseminar - ist erst nach 5 Jahren möglich.
Ab 14 Punkten
Wird für den Betroffenen die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Ein Punkteabzug erfolgt nicht.
Diese Anordnung erfolgt nur dann, wenn der Betroffene nicht innerhalb der letzten 5 Jahre
bereits an einem ASF-,ASP oder einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.
Ansonsten wird er nur verwarnt und darauf hingewiesen, dass bei 18 Punkten
die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Außerdem wird ihm angeboten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Wird die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der
Aufforderung der Verwaltungsbehörde vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei 18 oder mehr Punkten
gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnisbehörde
muss die Fahrerlaubnis entziehen.
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